Umsatzsteuererstattung für Kunden aus Nicht‑EU‑Ländern z.B Schweiz
Z.B. Lieferung in die Schweiz:
Dieter Busch
Letztes Update: vor 17 Tagen
Steuerfrei einkaufen mit Ausfuhrnachweis und Zollstempel Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung der deutschen Umsatzsteuer erhalten.
Voraussetzungen für die Steuererstattung Die Ware wird im persönlichen Reisegepäck in ein Drittland ausgeführt. Angabe einer Lieferadresse in DuetschlandDie Ausfuhr erfolgt spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kaufmonat.Der Gesamtwert der Lieferung beträgt mindestens 50 € inkl. MwSt.Beim Grenzübertritt muss ein Zollstempel eingeholt werden.
Erforderliche Nachweise
Für die Erstattung werden folgende Unterlagen benötigt:
Nachweis des Wohnsitzes im Drittland (z. B. Reisepass). Rechnungsadresse
Ausfuhrnachweis mit Zollstempel.
Anerkannt werden:
„Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)“
oder ein gleichwertiger Beleg wie die abgestempelte Originalrechnung.
Weitere Informationen: www.zoll.de
Ablauf der Erstattung
Einkauf im Shop tätigen.
Rechnung und Ware bei der Ausreise dem Zoll vorlegen.
Zollstempel einholen.
Den abgestempelten Nachweis an uns im Original per Briefpost übermitteln.
Nach Prüfung erfolgt die Rückerstattung der Umsatzsteuer.
Hinweis zum Schluss
Die Bearbeitung der Umsatzsteuererstattung ist für Sie vollständig kostenfrei. Wir erheben keinerlei Gebühren.